Gwandlerei

Stellung im Verein

Die Gwandlerei ist eine Arbeitsgruppe innerhalb der Landsknechtsgruppe Bretten 1504 e.V., wird von der Vorstandschaft legitimiert, arbeitet auf freiwilliger Basis und hat sich im Frühjahr 2014 auf Anregung der neuen Vorstandschaft zusammengefunden.

Name und Aufgaben

Der Name “Gwandlerei” hat eine lange Traditon innerhalb der Langsknechtsgruppe und steht sowohl für den Ort, an dem Gwänder (Kleidung) genäht werden, als auch für eine Gruppe von Personen, die sich mit der Anfertigung neuer Gwänder befassen. Die Mitglieder dieser Gruppe entscheiden, welche Gwänder im Verein zulässig sind, stellen Regeln rund ums Gwand auf und beraten die Vereinsmitglieder in allen Fragen bezüglich Gwand und Ausstattung. Ziel ist es dabei, sich dem Aussehen der Personen und der Darstellung des Lebens im Jahre 1504 möglichst orginalgetreu anzunähern, wobei Darstellungen von 1490 bis 1525 als Vorlage dienen können.

Mitglieder

Die aktuellen Mitarbeiter in der Gwandlerei sind Franziska Beyle, Richard Beyle, Klaus Huss, Bettina Kemmer, Martina Weber, Florian Wirth.

Allgemeine Richtlinien der Gwandlerei (Stand 5 / 14)

  1. Die Entwürfe für neue Gwänder müssen grundsätzlich vor Nähbeginn mit der Gwandlerei abgesprochen werden, entsprechende Termine werden angeboten.
  2. Nicht genehmigte Gwänder oder Ausstattungsteile werden im Lager oder bei sonstigen Aktivitäten nicht mehr zugelassen, bzw. müssen umgearbeitet werden
  3. Alle AkteurInnen haben grundsätzlich ihre Häupter zu bedecken. Haarnetze sind nur in Kombination mit weiteren Kopfbedeckungen zu verwenden.
  4. Bei allen Gwändern wird bevorzugt auf die Verwendung von Leinen- bzw. Wollstoffen Wert gelegt, synthetische Stoffe sind nicht erlaubt
  5. Alle sollten sich dringend bemühen, auf historisch korrektes Schuhwerk zu achten.
  6. Es wurden hauptsächlich Radmäntel getragen (Halb- bis Dreiviertelkreis), häufig sind auch Schauben und Gugeln in Gebrauch.
  7. Für Brillenträger werden Kontaktlinsen oder eine schlichte, altertümelnde Zweitbrille dringend empfohlen.
  8. Schmuck ist in dezenter Form und historisch angepasst zu verwenden, auf Bodymods ist zu verzichten.
  9. Felle sollen von den Gwandträgerlnnen nur als Kälteschutz bzw. in verarbeiteter Form getragen werden, am Gürtel hängende Felle sind sinn- und nutzlos.
  10. Bei den Männern gibt es nur Hosen mit Schamkapsel oder Röcke. Standard sind enge, durchgehende Röhrenhosen in unterschiedlichen Variationen.
  11. Bei den Landsknechtsgwändern soll Leder nur als Naturleder in Form von sorgfältig gearbeiteten Wämsen Verwendung finden.
  12. Bei den Landsknechtshemden sind kleine Stehkrägelchen und gesmokte Halseinfassungen zulässig (Rüschen am Arm oder Hals sollte es jedoch nicht geben).
  13. Bei den Marketenderinnen sind nur ganze Kleider zulässig. Die Ärmel können angenestelt sein und vielfältige Variationen aufweisen. Die Arme müssen in jedem Fall bedeckt bleiben (entweder durch das Über- oder Unterkleid). Ledermieder oder extrem breite Gürtel sind nicht zugelassen…
  14. Das Unterkleid ist kürzer, das Oberkleid ist mindestens knöchellang (das Überkleid kann hochgerafft werden). Die Kleiderunterteile dürfen nicht längsgestreift sein und auf aufgenähte Streifen wird ganz verzichtet. Angesetzte Streifen, Druckereien und Stickereien sind nach Absprache mit der Gwandlerei möglich. Leder wird nicht verwendet.
  15. Die Unterkleider der Marketenderinnen sollten weder Rüschen, Puffärmel noch Manschetten haben, können aber auch kurzärmelig sein, wenn das Überkleid durchgehend lange Ärmel hat.
  16. Marketenderinnen tragen keine Rüstungsteile (außer die Sicherheitsvorschriften verlangen es ausdrücklich).
  17. Aus optischen Gründen sollte sich keine Marketenderinnen nur im Unterkleid präsentieren.
  18. Lackierte Fuß- und Fingernägel, extrem gefärbte Haare, großes Make-up, ungewöhnliche Lippenstifte oder modisch-farbige Brillen sind unerwünscht.
  19. Sichtbar getragene Strümpfe oder Socken müssen farblich dezent und gestrickt sein.
  20. Vor der Anschaffung von Rüstungsteilen oder Blankwaffen ist eine Absprache mit den Fachleuten im Verein zu empfehlen.
  21. Am Gürtel hängt nur ein Messer, eine Tasche und/oder ein Beutel (Krüge, Teller, Löffel,… sind anderweitig aufzuheben).
  22. Nicht genehmigte Gwänder oder Ausstattungsteile werden im Lager oder bei sonstigen Aktivitäten nicht mehr zugelassen, bzw. müssen umgearbeitet werden.

Abbildungen und Vorlagen

Um unseren Mitgliedern bei Neuanschaffungen aller Art eine gewisse Entscheidungshilfe zu geben und um die Zeit um 1504 besser vorstellbar zu machen, wird eine Bilddatenbank erstellt, die Beispiele zu den folgenden Bereichen enthält: